Liegt ihr Baugrund im Bereich eines archäologischen Denkmals, dann ist die archäologische Begleitung der Bauarbeiten ein Teil der Baugenehmigung. Wir begleiten Ihre Arbeiten und können im Bedarfsfall die archäologischen Funde und Befunde fachgerecht dokumentieren. Hierzu fotografieren, vermessen und beschreiben wir alles archäologisch Relevante. Im Büro werden die gesammelten Daten und Funde dann nach den Richtlinien des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg bearbeitet.
Übersteigt der Umfang der archäologischen Befunde den Rahmen einer Baubeobachtung, wird eine archäologische Ausgrabung anberaumt. Die Größe und Dauer der Ausgrabung richtet sich einerseits nach der Flächengröße und Abtragstiefe, andererseits aber auch nach der Menge und Qualität der archäologischen Funde und Befunde. Diese werden fotografiert, beschrieben und eingemessen. Anschließend werden die Daten und Funde im Büro zu einem Abschlussbericht für das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg verarbeitet.
Sie möchten Ihre Ausstellung erneuern oder erweitern? Wir haben für zahlreiche kleinere und größere Museen und Institutionen (Sonder-) Ausstellungen rund um die Themen Archäologie und Geschichte konzipiert. Dazu gehört auch die Recherche zu den verschiedenen Themen und den passenden Exponaten, wobei unsere profunde Kenntnis der württembergischen Archäologie und Geschichte sowie unsere Kontakte zu Museen und Denkmaplpflege zum Tragen kommen.
Neben der Konzeption von Ausstellungen verfassen wir auch Fachliteratur und populärwissenschaftliche Bücher zu den Themen Archäologie und Geschichte. Dabei gehen wir auf jede Zielgruppe von Kindern über Erwachsenen bis hin zu Personen vom Fach ein. Für die Buchprojekte recherchieren wir unterschiedliche fachliche Quellen.
Sie möchten ein Mehrfamilienhaus auf einer archäologischen Verdachtsfläche bauen oder rund um ein geschütztes Denkmal sanieren? Dann bekommen Sie wahrscheinlich von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) bei Ihrem zuständigen Bauamt nach Maßgabe des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg (LAD) die Auflage einer archäologischen Baubegleitung oder Ausgrabung durch eine Fachfirma. Bauen Sie hingegen nur ein Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung, dann werden die notwendigen archäologischen Arbeiten vom Landesamt für Denkmalpflege übernommen.
Mit einem für Ihr Vorhaben erstellten Leistungsverzeichnis können Sie nun verschiedene Angebote einholen und eine archäologische Firma mit der Untersuchung beauftragen. Wie die Vorgehensweisen sind, können Sie hier nachlesen.
Haben Sie sich für eine Firma entschieden, kann diese in Absprache mit dem zuständigen Gebietsreferenten/der zuständigen Gebietsreferentin mit den Arbeiten beginnen. Je nach Vorgangsart ist ggf. eine Grabungsgenehmigung notwendig. Während der Arbeiten ist die archäologische Firma an die Richtlinien des Landesamts für Denkmalpflege gebunden. Diese regeln die Dokumentation und Bearbeitung der Funde und Befunde vor Ort auf der Ausgrabung sowie in der Nachbereitung im Büro.
Die Funde und Befunde werden auf der Ausgrabung freigelegt und geputzt, anschließend fotografiert, beschrieben und eingemessen. Aus den gesammelten Daten werden anschließend im Büro Pläne erstellt sowie die Funde und Fotos für die Archivierung aufbereitet. Die so aufbereitete Dokumentation wird dann an das Landesamt für Denkmalpflege abgegeben, geprüft und archiviert. Die Funde werden nach einer Zwischenstation beim LAD zur Inventarisierung und Magazinierung ins Zentrale Fundmagazin nach Rastatt gebracht. Von dort können sie unter Einhaltung konservatorischer Vorgaben ausgeliehen werden.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Sie haben die Auflage erhalten, einen archäologischen Dienstleister für eine Ausgrabung, Sondage oder Baubegleitung zu beauftragen? Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, um ein Angebot zu erstellen:
In der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder dem Leistungsverzeichnis des Landesamts für Denkmalpfege stehen für uns wichtige Informationen zum Vorgehen und der zu erwartenden Befundsituation.
Baupläne Ihres Vorhabens mit Angaben zu Tiefen und Umfang der Eingriffe, der Lage und möglicher Ver- und Entsorgungsleitungen
Die zeitliche Planung Ihres Vorhabens ggf. mit Beginn des Abrisses, Baubeginn u.ä. Wann können wir frühestens aktiv werden?
Wird eine Grabungsgenehmigung benötig, dauert dessen Erteilung ca. 3 Wochen.
Wird die Baustelleneinrichtung gestellt? Gibt es ein Tiefbauunternehmen, das sich um die Erdarbeiten kümmert?
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